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Infos

Welche Aufgaben können Freiwillige an Schulen übernehmen?

Die Freiwilligen werden nach ihren persönlichen Voraussetzungen und Wünschen in pädagogischen Arbeitsfeldern in der Schule eingesetzt:

  • Begleitung und Unterstützung im Unterricht (zum Beispiel bei der Begleitung einzelner Lerngruppen, einzelner Schüler:innen)
  • Begleitung und Betreuung von Schüler:innen bei Maßnahmen des individuellen Förderns und Forderns (z.B. Leseförderung, Förderkurse)
  • Unterstützung und Durchführung von Ganztagsangeboten und Mitarbeit in der Nachmittagsbetreuung
  • Unterstützung bei Projekten der Schüler:innen
  • Hilfe bei der Durchführung von Schülerpraktika und Maßnahmen zur Berufsorientierung
  • Gestaltung und Durchführung eigener Projekte (zum Beispiel Schulbibliothek, Schulzeitung, Schulradio, Homepage, Schüler:innenfirma)
  • Hilfe bei der Organisation und Durchführung von Schul- und Klassenfesten, Exkursionen und Klassenfahrten
  • Unterstützung der schulischen Gremienarbeit und des Schüler:innenrates

Die Freiwilligen werden nicht zur Vertretung oder als Ersatz für ausgebildete Fachkräfte eingesetzt. Sie leisten eine Hilfstätigkeit zur Unterstützung der Fachkräfte in der Einsatzstelle.

Welche Anforderungen kommen auf Sie zu?

Als Schule tragen Sie die Verantwortung für ein geeignetes Aufgabenspektrum sowie eine gute fachliche Begleitung des:der Freiwilligen. Dafür benennen Sie eine feste Ansprechperson als Praxisanleitung. Zu deren Aufgaben gehören eine Zielvereinbarung sowie der regelmäßige Austausch mit dem:der Freiwilligen. Sie erhalten jederzeit Unterstützung durch die DKJS. Zu Beginn des Schuljahres findet eine verbindliche Informationsveranstaltung (digital oder in Präsenz regional) für die Praxisanleitungen statt.

Wie kann Ihre Schule Einsatzstelle für Freiwillige des FSJ Pädagogik werden?

Als Einsatzstelle können sich allgemeinbildende Schulen aller Schularten in Sachsen laufend registrieren lassen. Bitte benutzen Sie dafür das Antragsformular.
Die registrierten Einsatzstellen werden hier auf dieser Website veröffentlicht.

Die Veröffentlichung der Einsatzstellen hat zum Ziel, dass sich interessierte Bewerber:innen direkt an Ihre Schule wenden und ein Kennenlerngespräch vereinbaren können, bevor sie sich bei uns als Träger für das FSJ Pädagogik bewerben.

Sie haben die Möglichkeit, den:die Bewerber:in kennenzulernen und gemeinsam zu entscheiden, ob sich diese:r mit Ihrer Schule als Wunscheinsatzstelle für das FSJ Pädagogik bewirbt. Bitte achten Sie darauf, dass der:die Bewerberin kein an der Schule arbeitendes Elternteil hat sowie keine Geschwister, welche die Schule besuchen. Das ist für die DKJS ein Ausschlusskriterium, da so nahe verwandtschaftliche Verhältnisse Auswirkungen auf die persönliche Entwicklung und Entfaltung der Freiwilligen haben und es zu Rollen- und Interessenkonflikten kommen kann.

Die Bewerber:innen durchlaufen schließlich ein Auswahlverfahren. Die geförderten FSJ-Plätze werden durch die DKJS besetzt. Erhält „Ihre“ Bewerber:in einen Platz von uns und liegen keine nahen verwandtschaftlichen Verhältnisse in der Schule vor, sind Sie automatisch Einsatzstelle.

Wie können Sie die Suche nach geeigneten Bewerbern für Ihre Schule unterstützen?

Ihre zukünftigen Freiwilligen werden i.d.R. aus dem direkten Umfeld Ihrer Schule kommen. Mit Mundpropaganda, Aushängen in der Gemeinde, dem Stadtteil oder im nächstgelegenen Gymnasium oder einem Hinweis im Amtsblatt, erreichen Sie junge Menschen aus Ihrem Umfeld, die sich für ein FSJ Pädagogik an Ihrer Schule interessieren könnten. Sie finden unter Downloads Vorlagen für Plakate und Aushänge, die Sie für Ihre Eigenwerbung nutzen können.

Und das sind die Modalitäten auf einen Blick

  • Es besteht kein Anspruch auf eine:n Freiwillige:n, auch nicht, wenn es eine Bewerbung für Ihre Schule gibt. Die Vergabe der geförderten Plätze obliegt der DKJS nach Abschluss des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens für das kommende Schuljahr.
  • Die DKJS fördert maximal einen Platz im FSJ Pädagogik pro Schule und Schuljahr.
  • Die Freiwilligen werden nicht zur Vertretung oder als Ersatz für ausgebildete Fachkräfte eingesetzt, sondern leisten eine Hilfstätigkeit zur Unterstützung der Fachkräfte. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 bis 40 Stunden.
  • Der Einsatzzeitraum beginnt i.d.R. mit der Schulvorbereitungswoche und endet zum 31. Juli des Folgejahres.
  • Als Schule sind Sie verantwortlich für die Benennung einer Praxisanleitung sowie ein geeignetes Tätigkeitsspektrum für die Arbeitszeit von 35 bis 40 Stunden je Woche.
  • Die DKJS unterstützt die Freiwilligen mit 25 Bildungstagen im fachlichen und methodischen Kompetenzerwerb. Die Bildungstage finden vornehmlich in den Ferien statt.
  • Alle notwendigen Versicherungen der Freiwilligen managt die DKJS.
  • Die Freiwilligen haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub, die vorrangig in den Ferien zu nehmen sind.
  • Der Einsatz der Freiwilligen erfolgt gemäß ihrer Kompetenzen und Interessen.
  • Zwischen dem:der Freiwilligen, der Schule und der DKJS als Träger wird ein Vertrag geschlossen.